Stand der Verordnungen rund um COVID-19

19. Oktober | Durch die aktuell geltenden Verordnungen (erlassen Ende September) und dazu passende Rechtsmeinungen durch das Gesundheitsministerium gibt es diverse Einschränkungen für Indoor-Veranstaltungen.

Da die vielen Verordnungen und Spezialfälle rund um Veranstaltung & Sport nicht einfach zu überblicken sind wollen wir hier kurz eine Übersicht bieten:

Aktuelle Verordnungen

Erlaubt sind Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit bis zu 10 Personen – hierzu sind für Sportveranstaltungen jene Person nicht mit einzurechnen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind.
Dazu gehören Organisationspersonal, Funktionäre, Aufsichtspersonen minderjähriger Teilnehmer aber bei Mannschaftswettkämpfe auch die Spieler der Mannschaft selbst.
Für die Mannschaftsmeisterschaft bezieht sich diese Obergrenze daher auf Zuschauer, nicht auf die Spieler.

Außerdem sind bei Veranstaltungen mit fix zugewiesenen Sitzplätzen bis zu 1.500 Personen erlaubt – darunter fallen alle Bewerbe im Turnierschach, wo nur eine Runde pro Tag gespielt wird.

Unter diesen beiden Aspekten ist derzeit sowohl die Durchführung von Wettkämpfen der Vereins- oder Betriebsmeisterschaft als auch die Organisation eines Rundenturnieres oder eines Open möglich.

Die Durchführung eines Blitz- oder Schnellschachevents ist – zumindest gemäß der aktuellen Verordnungen – nicht möglich.

Pressekonferenz am 19. Oktober

In einer Pressekonferenz wurden heute einige „Verschärfungen“ angekündigt – die verbalen Ausführungen sind erfahrungsgemäß von überschaubarer juristischer Qualität & Treffsicherheit, daher müssen wir zuerst die Publikation der konsolidierten Rechtsvorschrift am Freitag abwarten, um dies dann dementsprechend zu bewerten.

Aufgrund der kommunizierten Änderungen ist derzeit nicht von Auswirkungen auf die Durchführung der Wiener Mannschaftsmeisterschaften auszugehen.

Sobald die neuen Verordnungen publiziert wurden werden wir diese bewerten und nach etwaig notwendigen Abstimmungen mit dem Kristenstab des Gesundheitsministeriums erneut informieren, was dies konkret für die Wiener Vereine & Betriebe bedeutet.